Unterstützung mit Sicherheit und Schutz
Im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nach §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX betreuen wir volljährige Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder seelischen Beeinträchtigungen, die dauerhaft wesentlich behindert sind. Unsere Unterstützung richtet sich an Personen, die in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft leben und für eine selbstständige Lebensführung ambulante Hilfe benötigen.
Gewaltprävention ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Menschen mit Behinderung sind durch ihre Abhängigkeit von anderen Personen einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Grenzverletzungen oder Gewalt zu werden. Deshalb legen wir großen Wert auf einen systematischen und standardisierten Umgang mit Gewaltprävention, der fester Bestandteil unseres Qualitätsmanagements ist.
Unser Konzept dient dazu, unsere Mitarbeitenden für kritische Situationen zu sensibilisieren, präventive Maßnahmen aufzuzeigen und klare Handlungsstrategien im Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt zu entwickeln. Dabei stehen sowohl der Schutz und die Sicherheit der betreuten Personen als auch der Mitarbeitenden im Fokus.
Maßnahmen zur Gewaltprävention
In unserer Arbeit verstehen wir Gewaltprävention als eine übergreifende Aufgabe, die alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihrer Profession – betrifft. Jeder Einzelne trägt Verantwortung, um Gewalt und Grenzverletzungen vorzubeugen.
Das folgende Schaubild veranschaulicht die zentralen Bausteine unserer Gewaltprävention:
Unsere Bausteine der Gewaltprävention
Gewaltprävention ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit und umfasst verschiedene Maßnahmen, die auf Prävention, Intervention und Stärkung abzielen. Hier sind die wichtigsten Bausteine zusammengefasst:
1. Risikoanalyse – Gefahren frühzeitig erkennen
Eine regelmäßige Risikoanalyse ist essenziell, um Gefahrenpotenziale in unserer Organisation zu identifizieren. Durch stichprobenartige Befragungen von Klient*innen und Mitarbeitenden erkennen wir Schwachstellen und leiten notwendige konzeptionelle und strukturelle Verbesserungen ein, um den Gewaltschutz zu gewährleisten.
2. Maßnahmen zur Intervention – Im Ernstfall professionell handeln
Unser Schutzkonzept beinhaltet klare Interventionsstrategien, die in Verfahrens- und Arbeitsanweisungen festgelegt sind. Im Falle von Gewalt oder Verdachtsfällen wird prozesshaft beschrieben, wer verantwortlich ist und wie vorzugehen ist.
Maßnahmen umfassen:
- Deeskalation, z. B. räumliche Trennung der betroffenen Personen
- Situative Interventionen, mit Fokus auf den Schutz der Opfer
- Klärende Gespräche und Weiterleitung relevanter Informationen
- Sanktionen, angepasst an den Schweregrad des Vorfalls
- Aufarbeitung, um alternative Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und präventive Maßnahmen zu stärken
3. Maßnahmen zur Stärkung – Selbstbestimmung fördern
Die Stärkung von Partizipation und Selbstbestimmung der Klient*innen ist ein zentraler Ansatz unserer Arbeit. Wir sensibilisieren unsere Mitarbeitenden für das Machtgefälle zwischen Klient*innen und Fachkräften und fördern ein respektvolles Miteinander. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe zu begegnen und ihre Ressourcen zu stärken.
4. Leitbild und Haltung – Werte als Grundlage
Unser Leitbild, verankert im Qualitätsmanagementhandbuch, stellt die Klient*innen in den Mittelpunkt. Wir fördern eine eigenständige Lebensführung, soziale Teilhabe und individuelle Selbstverwirklichung. Dabei arbeiten wir ressourcenorientiert und partnerschaftlich. Diese Haltung ist im verpflichtenden Verhaltenskodex aller Mitarbeitenden verankert.
5. Beschwerdemanagement – Transparenz und Dokumentation
Gewaltvorfälle werden im Rahmen des Beschwerdemanagements dokumentiert und bearbeitet. Klient*innen und Mitarbeitende können Vorfälle schriftlich oder telefonisch melden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und systematisch ausgewertet, um Verbesserungen einzuleiten.
6. Personalmanagement – Qualifikation und Verantwortung
Die Auswahl und Schulung unserer Mitarbeitenden ist entscheidend für die Gewaltprävention:
- Einstellung nur von fachlich und persönlich geeigneten Personen
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- Verpflichtung zur Unterzeichnung des Verhaltenskodex und einer Verschwiegenheitserklärung
- Sorgfältige Einarbeitung und regelmäßige Schulungen
Zusätzlich fördern wir:
- Offene Kommunikation und regelmäßige Supervisionen
- Reflexion der eigenen Rolle und klare Absprachen im Team
- Meldung und Dokumentation von Grenzüberschreitungen
7. Kooperationen – Gemeinsam stark
Wir arbeiten eng mit lokalen Hilfs- und Beratungsstellen zusammen, um Klient*innen und Mitarbeitenden bei Bedarf professionelle Unterstützung zu bieten. Beispiele:
- Jugendämter
- Beratungsstellen wie „Die Kette e.V.“ oder die Sozialpsychiatrische Hilfsgemeinschaft e.V.
- Weitere spezialisierte Anlaufstellen
Unsere Maßnahmen zur Gewaltprävention sind darauf ausgerichtet, ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen. Durch kontinuierliche Weiterentwicklung und Sensibilisierung setzen wir uns aktiv für den Schutz und die Stärkung unserer Klient*innen und Mitarbeitenden ein.